Neuer Vorsorge-Test für Neugeborene


Pulsoxymetrie erkennt Herzfehler
Neuer Vorsorge-Test für Neugeborene

Die Vorsorgeuntersuchung für Kinder wird um einen Früherkennungstest ergänzt: die Pulsoxymetrie. Angeborene Herzfehler bei Neugeborenen können damit künftig besser entdeckt und frühzeitiger behandelt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ergänzte Ende November die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder um die Pulsoxymetrie. Mit dieser Methode können bestimmte Herzfehler erkannt werden, die bei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaftsvorsorge oder nach der Geburt bislang nicht entdeckt werden konnten. Diese sogenannten kritischen angeborenen Herzfehler sind Fehlbildungen am Herzen und seinen Gefäßen. Sie können den Blutkreislauf so stark behindern, dass das Kind ohne Behandlung kaum eine Überlebenschance hat. Das Screening ermöglicht einen unverzüglichen Behandlungsbeginn. „Mit dem Pulsoxymetrie-Screening können wir bei der Untersuchung von Neugeborenen eine diagnostische Lücke schließen“, erklärt Dr. Harald Deisler, Mitglied im G-BA.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Pulsoxymetrie misst mithilfe eines Lichtsensors den Sauerstoffgehalt im Blut des Neugeborenen. Zu wenig Sauerstoff kann auf einen kritischen angeborenen Herzfehler hinweisen. Am Fuß des Babys wird dazu ein Sensor angelegt, der mit einem Bildschirm verbunden ist. Dieser zeigt das Ergebnis sofort an. Für die Untersuchung ist keine Blutabnahme nötig. Sie ist schmerzfrei und dauert nur wenige Sekunden.

Wann findet die Untersuchung statt?

Der beste Zeitpunkt für diese Früherkennungs-Untersuchung liegt zwischen der 24. und bis zur 48. Lebensstunde – also am 2. Lebenstag. Bei ambulanten Geburten im Krankenhaus kann die Pulsoxymetrie vorgezogen werden auf frühestens 4 Stunden nach der Geburt. Sie findet dann im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung (U1) statt. Bei Hausgeburten kann sie spätestens im Rahmen der U2 erfolgen, die normalerweise zwischen dem 3. und 10. Lebenstag erfolgt. Die Ergebnisse der Pulsoxymetrie und gegebenenfalls der weiterführenden Abklärungsdiagnostik werden im Gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert, dass die Eltern nach der Geburt erhalten.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

Besuchen Sie uns auch bei

facebook

 

Sie erreichen uns auch unter
015730606710

News

Alte Menschen oft falsch therapiert
Alte Menschen oft falsch therapiert

Zu wenig oder zu viele Medikamente

Eine aktuelle Gesundheitsstudie zeichnet ein alarmierendes Bild: Viele ältere Menschen in Deutschland erhalten Medikamente, die ihnen eher schaden als nutzen könnten – gleichzeitig bleibt eine notwendige Behandlung bei schweren Erkrankungen oft aus.   mehr

Übungen gegen chronische Schmerzen
Übungen gegen chronische Schmerzen

Achtsamkeit und Atmen

Viele Betroffene wissen: Chronische Schmerzen lassen sich selbst mit Medikamenten nicht immer vollständig kontrollieren. In solchen Situationen können Atemtechniken, Entspannungsverfahren und Achtsamkeitsübungen helfen, besser mit den Beschwerden umzugehen.   mehr

Wie Medikamente den Geschmack verändern
Wie Medikamente den Geschmack verändern

Von bitter bis metallisch

Ein funktionierender Geschmacksinn ist für viele Menschen ein entscheidendes Stück Lebensqualität. Schließlich ist Essen und Trinken nicht nur überlebensnotwendig, sondern auch eine Genussfrage. Was aber tun, wenn Medikamente das Geschmacksempfinden stören?   mehr

Kind nicht im Auto vergessen!
Kind nicht im Auto vergessen!

Vorsicht Hitzetod

Auch wenn es schnell gehen muss: Bei sommerlichen Temperaturen sollten Eltern ihre Kinder nicht im Auto warten lassen. Denn im Wageninneren steigen die Temperaturen oft schon nach 30 Minuten auf bis zu 40 Grad – und bringen gerade kleine Kinder in Lebensgefahr.   mehr

Wie sinnvoll ist die Zungenbändchen-OP?
Wie sinnvoll ist die Zungenbändchen-OP?

Nicht vorschnell entscheiden

Klappt das Stillen nicht, steht schnell die Vermutung „verkürztes Zungenbändchen“ im Raum. Ein kurzer Eingriff soll das Problem beseitigen. Aber funktioniert das wirklich?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Kloster-Apotheke
Inhaberin Apothekerin Kerstin Gietzen
Telefon 07043/23 58
E-Mail klosterapothekemaulbronn@t-online.de